Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrzeuge, unabhängig vom Baujahr, mit Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb, die über eine Straßenzulassung verfügen. Die Teilnehmeranzahl ist auf maximal 50 Fahrzeuge begrenzt. Die Vergabe der Startplätze und der Versand der Nennbestätigung erfolgt nach dem Nennschluss (31.08.2022) und erfolgt nach Nenneingang.
Worauf kommt es an...
Bei der Tour kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an, sondern darauf, kniffelige Aufgaben abseits der Strecke zu lösen. Auf der gesamten Strecke gilt die Straßenverkehrsordnung. Dies gilt auch für abgesperrte Strecken, Flächen und Grundstücke. Darüber hinaus gelten auf Privat- und Trainingsgeländen die dort vorgeschriebenen Regeln. Außerdem müssen sich alle Teilnehmer auch an zusätzliche Vorschriften halten. Dazu gehören unter anderem die Pflicht zur Mitführung von entsprechenden Warnwesten, einem Warndreieck sowie dem obligatorischen Erste-Hilfe-Set. Die Teilnahme erfolgt auf Basis der entsprechenden Bestimmungen:
Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
Bestimmungen und Auflagen der genehmigenden Behörden
Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung sowie eventuelle Bulletins
Beachtung der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung